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Honorararzt / -ärztin

Honorarärzt:innen arbeiten selbständig auf Werkvertragsbasis — typischerweise im Wochenend- oder Vertretungsdienst an Kliniken.

Entgeltgruppe

Selbständig (Werkvertrag)

Monatsgehalt

1.200 – 2.500 € / Tagessatz

Tarifgrundlage

Selbständig (Werkvertrag)

Aufgaben

  • Vertretungsdienste in Klinik-Abteilungen (Bereitschafts- und Wochenenddienst)
  • Eigenverantwortliche Patientenversorgung im jeweiligen Fach
  • Anleitung und Supervision von Assistenzärzt:innen vor Ort
  • Übergabe und Dokumentation an Stamm-Personal
  • Notfallversorgung in unterbesetzten Schichten

Voraussetzungen

  • Approbation als Ärzt:in
  • Facharztanerkennung (in 90% der Einsätze gefordert)
  • Eigene Berufshaftpflicht (5 Mio. € min.)
  • Statusfeststellungsverfahren-Bewusstsein
  • Selbständigkeit und schnelle Anpassungsfähigkeit

Karrierepfad

1

Honorararzt → eigene Praxis-Niederlassung

2

Kombination Honorararzt + Klinik-Teilzeit

3

Spezialisierung als Top-Honorararzt eines Fachgebiets

4

Wechsel zurück in feste Klinik-Anstellung

Quereinstieg möglich?

Honorararzt-Tätigkeit erst nach Facharztanerkennung sinnvoll. Mission Personal vermittelt rechtssichere Werkverträge mit Status-Feststellung.

Vorteile

Sehr hohes Tagessatz-Einkommen (1.200 € – 2.500 €)
Maximale Flexibilität bei Einsatz-Wahl
Wochenend- und Feiertagszuschläge
Ortsunabhängig — bundesweit einsetzbar
Steuerlich vorteilhafte Strukturen (privat möglich)
Kein klassischer Bereitschaftsdienst-Zwang

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