Der Begriff Arzt im Praktikum (AiP) ist historisch geprägt: Formal wurde das AiP in Deutschland mit der Approbationsordnung für Ärzte von 2002 abgeschafft. Dennoch suchen zahlreiche Medizinerinnen und Mediziner auch 2026 noch nach Informationen zum Arzt im Praktikum Tarifvertrag – sei es, weil ältere Verträge noch Bestand haben, weil in bestimmten Kontexten vergleichbare Übergangsstadien bestehen oder weil der Begriff im Alltag weiterhin synonym für den Berufseinstieg als Assistenzarzt verwendet wird. Dieser Artikel klärt Sie umfassend über Tarifverträge, Vergütungsstrukturen und Ihre Rechte in der frühen Phase der ärztlichen Berufstätigkeit auf.
Was ist der Arzt im Praktikum? Definition und historischer Kontext
Der Arzt im Praktikum bezeichnete eine obligatorische Berufsphase nach dem medizinischen Staatsexamen, in der Absolventen 18 Monate unter Aufsicht approbierter Ärzte tätig waren, bevor sie die Vollapprobation erhielten. Diese Phase wurde durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vom 27. Juni 2002 abgeschafft; seitdem erhalten Absolventen nach dem Zweiten Staatsexamen (früher Drittes Staatsexamen) unmittelbar die Approbation und können direkt als Assistenzarzt tätig werden.
Warum ist der Begriff noch relevant?
Trotz der formalen Abschaffung begegnet Ihnen der Begriff „Arzt im Praktikum" in der Praxis aus mehreren Gründen:
- Ältere Arbeitsverträge, die noch auf AiP-Regelungen Bezug nehmen, können in Ausnahmefällen rechtlich fortwirken.
- Im europäischen Ausland (z. B. Österreich) existieren vergleichbare Übergangsphasen weiterhin unter ähnlichen Bezeichnungen.
- Im klinischen Alltag wird „AiP" umgangssprachlich weiterhin als Synonym für den ärztlichen Berufseinstieg verwendet.
- Einige internationale Absolventen, die ihr Studium vor 2002 begonnen haben oder ausländische Abschlüsse anerkannt bekommen, können auf historische Regelungen stoßen.
Wenn Sie heute in Deutschland als Mediziner einsteigen, sind Sie rechtlich ein Assistenzarzt in Weiterbildung – und für Sie gelten die einschlägigen Tarifverträge des ärztlichen Dienstes, die wir im folgenden Abschnitt erläutern.
Tarifvertrag für Ärzte: TV-Ä und TV-L als Grundlage
Für die Vergütung und Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten in Kliniken sind in Deutschland primär zwei Tarifwerke maßgeblich: der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ä), ausgehandelt zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), sowie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in seinen ärztlichen Spezifika für Universitätskliniken.
TV-Ä: Der zentrale Ärztetarifvertrag
Der TV-Ä (Tarifvertrag Ärzte/VKA) regelt seit 2006 die Entlohnung und Arbeitsbedingungen für den ärztlichen Dienst an kommunalen und kommunalnahen Krankenhäusern. Er kennt vier Entgeltgruppen:
- Ä 1: Assistenzärztin / Assistenzarzt (Berufseinsteiger und Ärzte in Weiterbildung)
- Ä 2: Fachärztin / Facharzt
- Ä 3: Oberärztin / Oberarzt
- Ä 4: Leitende Oberärztin / Leitender Oberarzt, Chefärztin / Chefarzt
Innerhalb der Entgeltgruppe Ä 1 erfolgt eine stufenweise Steigerung nach Berufsjahren, sodass Ihr Gehalt mit zunehmender Erfahrung automatisch ansteigt – ohne dass Sie dafür individuelle Verhandlungen führen müssen.
TV-L an Universitätskliniken
An Universitätskliniken gilt in vielen Bundesländern der TV-L, der ebenfalls ärztliche Entgeltgruppen (Ä 1 bis Ä 4) kennt, aber teilweise abweichende Stufenlaufzeiten und Sonderzahlungen vorsieht. In einzelnen Bundesländern wie Bayern (TV-Ä Bayern) oder Hessen bestehen zudem eigene tarifliche Regelungen. Prüfen Sie daher bei jedem Stellenangebot stets den konkreten anwendbaren Tarifvertrag.

Vergütung im Berufseinstieg: Was Assistenzärzte 2026 verdienen
Die konkrete Vergütung eines Assistenzarztes (Nachfolgebegriff des früheren AiP) richtet sich 2026 nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag, dem Bundesland und der Trägerkategorie des Krankenhauses. Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung auf Basis aktueller Tarifabschlüsse:
| Tarifvertrag | Entgeltgruppe | Stufe 1 (Grundgehalt brutto/Monat) | nach ca. 3 Jahren (Stufe 3) |
|---|---|---|---|
| TV-Ä (VKA) | Ä 1 (Assistenzarzt) | ca. 5.500 – 5.900 € | ca. 6.300 – 6.800 € |
| TV-L (Uni-Klinik) | Ä 1 | ca. 5.300 – 5.700 € | ca. 6.100 – 6.600 € |
| TV-Ä Bayern | Ä 1 | ca. 5.600 – 6.000 € | ca. 6.500 – 6.900 € |
| Kein Tarifvertrag (frei verhandelt) | Assistenzarzt | ca. 4.800 – 6.500 € | individuell |
Angaben auf Basis der Tarifabschlüsse 2024/2025 und bekannter Erhöhungsschritte für 2026; zuzüglich Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsvergütungen sowie tariflicher Sonderzahlungen. Quelle: Marburger Bund Tarifinfo, VKA (Stand: 2025/2026).
Bereitschaftsdienste: Erheblicher Einkommensbestandteil
Neben dem Grundgehalt stellen Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsvergütungen einen wesentlichen Teil des tatsächlichen Einkommens dar. Im TV-Ä werden Bereitschaftsdienste je nach Inanspruchnahme in Stufen (A bis D) eingeteilt und separat vergütet. Rechnen Sie in der Weiterbildungsphase mit einem tatsächlichen Bruttojahreseinkommen inklusive Dienste von ca. 75.000 bis 95.000 Euro – je nach Fachgebiet, Region und Dienstbelastung. Mehr zu regionalen Unterschieden lesen Sie in unserem Artikel zum Arzt Gehalt Berlin 2026 oder zum Arzt Gehalt Niedersachsen 2026.

Rechte und Pflichten als Berufseinsteiger in der Klinik
Als Assistenzarzt in Weiterbildung – dem heutigen Äquivalent zum historischen AiP – genießen Sie umfangreiche tarifliche und gesetzliche Schutzrechte, die Sie kennen und aktiv einfordern sollten.
Ihre wichtigsten tariflichen Rechte im Überblick
- Schriftlicher Weiterbildungsvertrag: Der Arbeitsvertrag muss die angestrebte Facharztweiterbildung und den verantwortlichen Weiterbildungsbefugten benennen.
- Strukturierte Weiterbildung: Sie haben Anspruch auf ein Weiterbildungsgespräch mindestens einmal jährlich sowie auf das Rotieren durch die weiterbildungsrelevanten Abteilungen.
- Tarifliche Arbeitszeit: Der TV-Ä sieht eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 40 Stunden vor; darüber hinausgehende Bereitschaftsdienste sind gesondert zu vergüten oder durch Freizeitausgleich abzugelten.
- Urlaub: Der tarifliche Mindesturlaub beträgt 30 Tage (Werktage nach TV-Ä); prüfen Sie Ihren konkreten Vertrag.
- Fortbildungsanspruch: Assistenzärzte haben Anspruch auf bezahlte Fortbildung; im Rahmen der Weiterbildung sind Pflichtkurse (z. B. ALS, Strahlenschutzkurs) vom Arbeitgeber zu ermöglichen.
- Betriebliche Altersvorsorge: Über den TV-Ä / TV-L besteht ein Anspruch auf Zusatzversorgung (Zusatzversorgungskasse der Kommunen, ZVK).
- Mitgliedschaft im Marburger Bund: Als einzige rein ärztliche Gewerkschaft verhandelt der Marburger Bund Ihre Tarifverträge und bietet individuelle Rechtsberatung.
Pflichten und Weiterbildungsobliegenheiten
Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt ist an konkrete Logbuch-Nachweise und Richtlinien der zuständigen Landesärztekammer geknüpft. Sie sind verpflichtet, diese Nachweise eigenverantwortlich zu führen und zu archivieren. Versäumnisse können die Anerkennung der Weiterbildungszeit gefährden. Informieren Sie sich über die Anforderungen Ihres Fachgebiets direkt bei der zuständigen Landesärztekammer (z. B. Ärztekammer Hamburg, Berlin, Bayern).
Von der Theorie zur Praxis: Klinikstellen gezielt finden
Die Kenntnis des Tarifvertrags ist nur ein erster Schritt – entscheidend ist, die richtige Stelle zu finden, die Ihren Weiterbildungszielen und Gehaltsvorstellungen entspricht.
Checkliste: Worauf Sie bei der Stellenauswahl als Assistenzarzt achten sollten
- Weiterbildungsermächtigung prüfen: Stellen Sie sicher, dass der leitende Arzt der Abteilung die Weiterbildungsermächtigung für Ihr Wunsch-Fachgebiet und die volle Weiterbildungszeit besitzt.
- Anwendbaren Tarifvertrag klären: Fragen Sie explizit, welcher Tarifvertrag gilt (TV-Ä, TV-L, Haustarifvertrag oder kein Tarif) – das beeinflusst Grundgehalt, Dienstvergütung und Urlaubsanspruch erheblich.
- Dienstmodell evaluieren: Klären Sie Art und Häufigkeit von Bereitschaftsdiensten, Rufbereitschaft und Nachtdiensten – diese bestimmen Ihre tatsächliche Arbeitsbelastung und Vergütung.
- Rotationsplan einholen: Ein strukturierter Rotationsplan zeigt, ob die Klinik tatsächlich eine systematische Weiterbildung ermöglicht oder Sie primär als Funktionspersonal einsetzt.
- Fallzahlen und Fallspektrum prüfen: Besonders in operativen Fächern ist die Zahl und Vielfalt der Eingriffe, an denen Sie als Assistent operativ beteiligt werden, entscheidend für den Weiterbildungserfolg.
- Region und Lebenshaltungskosten abwägen: Das Gehalt in Hamburg, Berlin oder München ist tariflich oft ähnlich – die Kaufkraft unterscheidet sich jedoch erheblich. Lesen Sie dazu unseren Artikel zu Krankenhaus Jobs Arzt 2026.
- Probezeit und Kündigungsfristen beachten: Im TV-Ä gilt eine Probezeit von bis zu sechs Monaten; danach gelten verlängerte Kündigungsfristen, die Ihnen Planungssicherheit geben.
Tarifgebundene vs. nicht tarifgebundene Kliniken
Nicht alle Krankenhäuser in Deutschland sind tarifgebunden. Insbesondere private Klinikketten und kirchliche Träger (Caritas, Diakonie) arbeiten häufig mit Haustarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen, die vom TV-Ä abweichen können – zum Teil günstiger, zum Teil ungünstiger. Kirchenrechtliche Träger unterliegen zudem den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) ihrer jeweiligen Konfession. Vergleichen Sie Angebote daher stets auf Basis des Gesamtpakets: Grundgehalt, Dienste, Fortbildungsbudget und Weiterbildungsqualität. Aktuelle Stellenangebote – von Assistenzarztstellen bis Oberarztpositionen – finden Sie auf mediplatz.de/jobs.
Quellen und Stand
Die Aussagen dieses Artikels beruhen auf folgenden Primärquellen. Vergütungsangaben gelten auf Basis der verfügbaren Tarifabschlüsse; individuelle Abweichungen je nach Krankenhaus, Bundesland und Tarifrunde sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Tarifberatung.
- Marburger Bund – Tarifverträge und aktuelle Tarifinfos (abgerufen 2026)
- VKA – Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ä/VKA) (abgerufen 2026)
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung und Richtlinien (abgerufen 2026)
- Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) – Gesetze im Internet (Stand: 2002 ff.)
Häufig gestellte Fragen
Gibt es den Arzt im Praktikum (AiP) in Deutschland noch?
Nein. Das AiP wurde mit der novellierten Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) von 2002 abgeschafft. Medizinische Absolventen erhalten nach dem Zweiten Staatsexamen (früher „Drittes Staatsexamen") direkt die Approbation und beginnen als Assistenzärzte in Weiterbildung. Historische Verträge aus der AiP-Zeit sind praktisch nicht mehr relevant.
Welcher Tarifvertrag gilt für Assistenzärzte an kommunalen Krankenhäusern?
An kommunalen und kommunalnahen Krankenhäusern gilt der TV-Ä (Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte/VKA), der zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelt wird. An Universitätskliniken gilt in vielen Bundesländern der TV-L in seiner ärztlichen Ausgestaltung.
Was verdient ein Assistenzarzt im ersten Jahr nach dem Staatsexamen 2026?
Im Rahmen des TV-Ä liegt das Grundgehalt in Stufe 1 der Entgeltgruppe Ä 1 je nach Bundesland und aktuellem Tarifstand bei ca. 5.500 bis 5.900 Euro brutto pro Monat. Hinzu kommen Bereitschaftsdienstvergütungen, die das tatsächliche Jahreseinkommen erheblich erhöhen können. Genaue aktuelle Werte entnehmen Sie bitte den offiziellen Tarifinfos des Marburger Bundes.
Haben Assistenzärzte Anspruch auf bezahlte Weiterbildungszeit?
Ja. Tarifverträge wie der TV-Ä sehen Freistellungsansprüche für Pflichtfortbildungen und Weiterbildungskurse vor. Darüber hinaus sind Arbeitgeber landesärztekammerrechtlich verpflichtet, eine strukturierte Weiterbildung zu ermöglichen. Sprechen Sie dies bei Stellenantritt im Weiterbildungsgespräch explizit an und halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest.
Was tun, wenn der Arbeitgeber keinen Tarifvertrag anbietet?
In nicht tarifgebundenen Häusern können Sie frei verhandeln. Orientieren Sie sich dabei an den Eckwerten des TV-Ä als Referenz. Der Marburger Bund berät Sie kostenlos über angemessene Vergütungskorridore und unterstützt bei Vertragsverhandlungen. Prüfen Sie außerdem, ob der Verzicht auf den Tarifvertrag durch andere Leistungen (Fortbildungsbudget, bessere Weiterbildungsstruktur, Stellenattraktivität) kompensiert wird.
Fazit
Der Begriff Arzt im Praktikum Tarifvertrag verweist heute weniger auf eine aktive Rechtskategorie als vielmehr auf ein verbreitetes Informationsbedürfnis rund um Berufseinstieg, Vergütung und Tarifrecht für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildungsphase. Entscheidend für Ihren Berufseinstieg 2026 ist das Wissen um die einschlägigen Tarifverträge – TV-Ä und TV-L –, Ihre tariflichen Rechte als Assistenzarzt sowie eine sorgfältige Stellenauswahl mit Blick auf Weiterbildungsqualität und Vergütungsstruktur. Informieren Sie sich frühzeitig, vergleichen Sie Angebote und nutzen Sie spezialisierte Plattformen für Ihre Jobsuche. Entdecken Sie aktuelle Stellen im Gesundheitswesen auf Mediplatz.



