Hauptamtliche*r Prorektor*in (w/m/d) für den Geschäftsbereich Studium und Lehre
Universitätsklinikum Freiburg
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Details
- Unternehmen
- Universitätsklinikum Freiburg
- Standort
- Freiburg im Breisgau
- Bereich
- Kliniken & Krankenhäuser
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 16. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Hauptamtliche*r Prorektor*in (w/m/d) für den Geschäftsbereich Studium und Lehre
NEU
Vollzeit
Universitätsleitung
Bewerbungsfrist: 29. Juni 2026
Veröffentlichungsdatum: 21. Mai 2026
Eintrittstermin: 4. Mai 2027
Arbeitsumfang: Vollzeitstelle
Kennziffer: 00004992
Beschreibung
Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist mit ihrer über 500-jährigen Geschichte eine der renommiertesten und forschungsstärksten Volluniversitäten Deutschlands mit einem breiten Fächerspektrum. Mit mehr als 24.500 Student*innen, rund 8.400 Mitarbeiter*innen sowie international sichtbaren Wissenschaftler*innen ist sie Teil von europäischen Universitätsverbünden und eng vernetzt mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder hat sich die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit zwei Exzellenzclustern profiliert. Als Ort der Pluralität, der Weltoffenheit und des internationalen Austauschs orientiert sie sich an den Prinzipien der Gleichstellung und Vielfalt und bekennt sich nachdrücklich zu dem Ziel einer familiengerechten Hochschule.
Zum 4. Mai 2027 ist an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg die Stelle eines*einer
hauptamtlichen Prorektor*in (w/m/d) für den Geschäftsbereich Studium und Lehre
zu besetzen. Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sucht eine herausragende, engagierte Persönlichkeit, die wissenschaftlich ausgewiesen und international anerkannt ist und die über mehrjährige Leitungserfahrung im Wissenschafts- oder Hochschulbereich verfügt. Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind vertiefte inhaltliche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Studium und Lehre an einer Universität oder einer wissenschaftlichen Einrichtung erforderlich.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen von Globalisierung, Digitalisierung und des demographischen Wandels ist es Aufgabe des*der Prorektor*in, innovative Konzepte für das Lehren und Lernen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsgremien weiterzuentwickeln und die Attraktivität des Standortes für Lehrende und Lernende zu stärken. Es wird erwartet, dass der*die Prorektor*in die erfolgreiche Zusammenarbeit mit anderen Universitäten und außeruniversitären Kooperationspartner*innen sowie die Internationalisierung erfolgreich ausbaut. Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg legt dabei besonderen Wert auf Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion.
Der Aufgabenbereich des Prorektorats Studium und Lehre umfasst unter anderem:
Studiengänge und Lehrentwicklung
Studienförderung, Prüfungen, Digitale Lehre, Wissenstransfer
Qualitätsmanagement in Studium und Lehre
Abteilung Service Center Studium (SCS)
School of Education „Freiburg Advanced Centre of Education – FACE”
Freiburger Akademie für Universitäre Weiterbildung (FRAUW)
University College Freiburg (UCF)
Studium Generale
Der*Die Bewerber*in soll führungs- und organisationsstark sein sowie über ausgeprägte Erfahrungen und Erfolge im Bereich des Lehrens und des Lehrmanagements verfügen. Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sucht eine integrative Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Engagement, sozialer Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und einem ausgeprägten Sinn für die jeweiligen Anforderungen unterschiedlicher Fächerkulturen. Die kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rektoratskollegium wird vorausgesetzt.
Die dienstrechtlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG). Der*Die Prorektor*in wird in einer gemeinsamen Sitzung von Universitätsrat und Senat gewählt und vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt, falls nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Gemäß § 18 Abs. 3 LHG hat die Rektorin ein Vorschlagsrecht.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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