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Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut

Zwei Ärztliche Leiter Rettungsdienst (m/w/d) in Teilzeit (50 %) Ihr Aufgabenbereich

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut

📍 LandshutGesundheitswesenTeilzeit🏢 Kleinstunternehmen (0 - 9 MA)

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Details

Unternehmen
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut
Standort
Landshut
Bereich
Gesundheitswesen
Vertragsart
Teilzeit
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen (0 - 9 MA)
Aktualisiert
16. Juni 2026

Geschätztes Gehalt

4.500 – 7.500 EUR

TVoeD E11-E14 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf Healthcare-Tariftabellen (TV-Ärzte, TVoeD-P, AVR). Das tatsächliche Gehalt hängt von Stufe, Berufserfahrung und Träger ab.

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Stellenbeschreibung

Zweckverband für Rettungsdienst

und Feuerwehralarmierung

Augsburg

Die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst haben nach den gesetzlichen Bestimmungen die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs Mitwirkenden die Qualität im bayerischen Rettungsdienst sicherzustellen und zu verbessern. Entsprechend dem Verwaltungsaufbau ist ihre Struktur mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf Ebene des Rettungsdienstbereichs, dem Ärztlichen Bezirksbeauftragten auf Ebene des Rettungsdienstbezirks und dem Ärztlichen Landesbeauftragten Rettungsdienst an der Spitze ausgestaltet.

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg sucht zum 01.01.2027

Zwei

Ärztliche Leiter Rettungsdienst (m/w/d)

in Teilzeit (50 %)

Ihr Aufgabenbereich

Tätigkeit als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) für den Rettungsdienstbereich Augsburg gemäß Art. 12 BayRDG, insbesondere

- Sicherung und Verbesserung der Qualität rettungsdienstlicher Leistungen

- Überwachung der Patientenversorgung

- Überwachung und Optimierung der Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst

- Zusammenarbeit mit allen im Rettungsdienst Mitwirkenden und Behörden

- Fachliche Begleitung der Fort- und Weiterbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals

- Fachliche Beratung des Zweckverbands bei der Aufgabenwahrnehmung

- Delegation von bayernweit abgestimmten heilkundlichen Maßnahmen an die Notfallsanitäter/-innen

- Mitarbeit in Fachgremien und Arbeitsgruppen des Rettungsdienstausschusses

- Zusammenarbeit mit den weiteren ÄLRD des Rettungsdienstbezirks, dem/der Bezirkssowie mit dem/der Landesbeauftragten

Unser Anforderungsprofil

- Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin sowie eine abgeschlossene Facharztausbildung möglichst in den Gebieten der Anästhesiologie, Chirurgie, Inneren Medizin oder Allgemeinmedizin (Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayRDG),

- erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern oder eine vergleichbare außerbayerische Ausbildung

Verbandsvorsitzende

Eva Weber Rathausplatz 1

Oberbürgermeisterin 86150 Augsburg

der Stadt Augsburg

Geschäftsleiterin: Ursula Christ

– 21 62

– 21 80

Email:

bzw. die Bereitschaft binnen drei Jahren die erforderliche Qualifizierung zu erwerben

(Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayRDG),

- erfolgreich abgeschlossene Eignungsbeurteilung (Assessemt beim INM München),

- mindestens fünfjährige Einsatzerfahrung als Notarzt im Rettungsdienst sowie regelmäßige Teilnahme am Notarztdienst im eigenen Rettungsdienstbereich (Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayRDG i. V. m. Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BayRDG),

- Qualifikation zum Leitenden Notarzt (Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayRDG),

- Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit,

- hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,

- Bereitschaft für Dienstreisen und der Terminwahrnehmung auch abends und am Wochenende,

- räumliche und zeitliche Flexibilität,

- verbindliche Teilnahme an den Besprechungen mit dem ZRF Augsburg und der ILS sowie bei weiteren einschlägigen Besprechungen, Gremien, Verbandsversammlungen, etc.

- Während der Tätigkeit als ÄLRD sind sämtliche Verbandsfunktionen bei einer Interessensvertretung der Ärzte, einem Durchführenden des Rettungsdienstes oder einer sonstigen Organisation, bei der Interessenskonflikte mit dem Rettungsdienst nicht auszuschließen sind, ruhen zu lassen (Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BayRDG).

Wünschenswert:

- Umfangreiches Fachwissen im Berich der Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz),

- rasche Auffassungsgabe, großes Interesse an einem abwechslungsreichen Aufgabengebiet und eine schnelle, selbständige und zuverlässige Arbeitsweise,

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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