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Medizinischer Dienst Saarland KdöR

Pflegefachkräfte

Medizinischer Dienst Saarland KdöR

📍 SaarbrückenGesundheitswesen a. n. g.Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Medizinischer Dienst Saarland KdöR
Standort
Saarbrücken
Bereich
Gesundheitswesen a. n. g.
Vertragsart
Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
7. September 2026

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Stellenbeschreibung

Pflegefachkräfte

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Pflegefachkräfte

Pflegefachkräfte im Medizinischen Dienst Saarland

Pflegefachkräfte werden im Medizinischen Dienst Saarland ausnahmslos in der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI eingestellt. Dies sichert die umfassende Kompetenz in allen pflegefachlichen Fragen.

Neu eingestellte Pflegefachkräfte werden über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten nach einem strukturierten Einarbeitungskonzept geschult und lernen in dieser Zeit, selbständig und in wachsender Anzahl Pflegegutachten auf Basis der Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu erstellen.

Im Beschäftigungsverlauf wird mittels Supervision und Mitarbeitergesprächen ermittelt, ob eine Einarbeitung in weitere Bereiche - beispielsweise in das Ressort der Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen - erfolgen kann.

Aufgaben im Fachgebiet Pflege

Pflegebegutachtung nach SGB XI

Im Rahmen dieser überwiegend im Außendienst stattfindenden Tätigkeit erstellen Pflegefachkräfte sozialmedizinische Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen. Die Pflegefachkräfte prüfen u.a. auf Grundlage des SGB XI und der Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, ob aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingter Belastungen oder Anforderungen Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Tätigkeit umfasst zudem:

die Erstellung qualitativ hochwertiger Pflegegutachten gemäß den Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag der Pflegekassen,

die Erfassung der individuellen Pflege- und Versorgungssituation sowie

Beratung und Aussprechen von Empfehlungen für die Pflegekassen.

Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen

Auf Veranlassung der Landesverbände der Pflegekassen überprüft der Medizinische Dienst die in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen hinsichtlich ihrer Qualität nach den §§ 114 SGB XI sowie nach § 275b SGB V. Dabei berät der Medizinische Dienst die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.

Der Medizinische Dienst unterstützt die Landesverbände der Pflegekassen darüber hinaus dabei, das pflegerische Versorgungsangebot weiterzuentwickeln und zu gestalten.

Die Qualitätsprüfungen werden von Prüfteams durchgeführt. Diese stellen die Ergebnisse der Prüfung in Form von ausführlichen Prüfberichten dar und übermitteln sie an den beauftragenden Landesverband der Pflegekassen und die Einrichtung selbst, bei Prüfung stationärer Pflegeeinrichtungen auch an die Heimaufsicht.

Die Prüfteams des Medizinische Dienst bestehen aus Pflegefachkräften, die bei Bedarf durch Sachverständige, z.B. ärzliche Gutachterinnen und Gutachter, unterstützt werden können. Die Mitglieder der Prüfteams verfügen über eine sehr hohe pflegefachliche und Führungs-Kompetenz. Umfassende Kenntnisse im Bereich der Qualitätssicherung sind für diese Aufgabe unerlässlich. Deshalb absolvieren die regelmäßig in der Qualitätsprüfung eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter im Medizinischen Dienst Saarland eine Auditorenausbildung und werden hierfür regelmäßig nachgeschult.

Voraussetzungen, um als Pflegefachkraft beim Medizinischen Dienst Saarland tätig zu werden, sind:

Die Tätigkeit als Pflegefachkraft erfordert ein hohes Maß an

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