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SHG Saarland-Heilstätten GmbH

Personalsachbearbeiter Zeiterfassung (m/w/d)

SHG Saarland-Heilstätten GmbH

📍 SaarbrückenKrankenhäuserVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
SHG Saarland-Heilstätten GmbH
Standort
Saarbrücken
Bereich
Krankenhäuser
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
31. Juli 2026

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Stellenbeschreibung

Darauf können Sie sich freuen

Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)

Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge

Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote

Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

Das kommt auf Sie zu

Betreuung, Pflege und Einrichtung der Zeiterfassungs-Software

Eigenständiges Abrechnen von variabler Vergütung gem. Tarifvertrag

Bearbeiten von Arbeitszeitänderungen und Dienstplänen

Aktive Mitarbeit bei Projekten der Zeiterfassung

Durchführung von Schulungen für Dienstplanverantwortliche /-nutzer

Weiterentwicklung und berufliche Kompetenz durch Fort- und Weiterbildungen

eine herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit

Das bringen Sie mit

Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung

Kenntnisse in der Zeitwirtschaft (SES der Firma ATOSS)

Kenntnisse im Tarifvertragsrecht (TVöD, TV-Ärzte, TVAöD)

Kenntnisse im Lohnabrechungsprogramm P&I Loga wünschenswert

Gute PC-, Word- und Excel – Kenntnisse

Eigenständiges Arbeiten

Teamgeist und Organisationsgeschick

Engagement bei der Entwicklung, Umsetzung und Erreichen unserer Qualitätsziele

Interesse an fachspezifischen Fortbildungen

Das ist wichtig für Sie

Eintritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Mario Braun, Personalleiter,

Bitte bewerben Sie sich online. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess beachten Sie die FAQ auf unserer Homepage im Karriereportal

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:

Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).

Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite .

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