Sekretär für unsere Personalabteilung (m/w/d)
SHG Saarland-Heilstätten GmbH
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Details
- Unternehmen
- SHG Saarland-Heilstätten GmbH
- Standort
- Saarbrücken
- Bereich
- Krankenhäuser
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 24. August 2026
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Stellenbeschreibung
Sekretär für unsere Personalabteilung (m/w/d)
SHG - Saarland-Heilstätten GmbH
Rheinland-Pfalz
Vollzeit, TeilzeitRheinland-Pfalz, Saarland
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Sekretär für unsere Personalabteilung (m/w/d)
SHG - Saarland-Heilstätten GmbH
Sekretär für unsere Personalabteilung (m/w/d)
Darauf können Sie sich freuen
Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
Das kommt auf Sie zu
Allgemeine Sekretariats- und Assistenzaufgaben in der Personalabteilung, Organisation des Büroalltags
Koordination von Terminen, Vor- und Nachbereitung von Bewerbungsgesprächen
Unterstützung bei der Erstellung von Arbeits-, Ausbildungsverträgen in Abstimmung mit den Sachbearbeitern, Verwaltung der relavanten Dokumente
Mitarbeiter-Parkplatz Verwaltung
Erstellung von Bescheinigungen
Bearbeitung allgemeiner Schriftverkehr, Bearbeitung eingehender Anfragen und Weiterleitung an zuständigen Fachbereich, Verwaltung E-Mail Postfach
Das bringen Sie mit
Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
Kenntnisse im Personalwesen wünschenswert
Gute PC – Kenntnisse
Gute Kenntnisse in Word/ Excel
Eigenständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
Teamgeist und Organisationsgeschick
Engagement bei der Entwicklung, Umsetzung und Erreichen unserer Qualitätsziele
Interesse an fachspezifischen Fortbildungen zum Thema „Personal im öffentlichen Dienst“
Das ist wichtig für Sie
Eintritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vollzeit oder Teilzeit
unbefristete Einstellung
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Mario Braun, Leitung Personalmanagement,
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Das sind wir
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite
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