MediplatzMediplatz
Tarifvertrag MFA: Gehalt, Urlaub und Geltung verstehen

Tarifvertrag MFA: Gehalt, Urlaub und Geltung verstehen

P

Mediplatz Redaktion

Mission Personal GmbH


Wer sich als Medizinische Fachangestellte oder Medizinischer Fachangestellter auf Stellen in Praxen bewirbt, stößt früher oder später auf den Begriff Tarifvertrag MFA. Er taucht in Stellenanzeigen auf, in Gesprächen über das Einstiegsgehalt und in Diskussionen über Urlaubstage. Dieser Artikel ordnet ein, wer den Tarifvertrag MFA abschließt, unter welchen Voraussetzungen er für ein Arbeitsverhältnis gilt, welche Gehalts- und Urlaubsregelungen zuletzt vereinbart wurden und wie du das Thema im Bewerbungsgespräch sachlich ansprechen kannst. Alle Tatsachen stammen aus den verlinkten Quellen; alles, was darüber hinausgeht, ist als redaktioneller Vorschlag gekennzeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Wer schließt den Tarifvertrag MFA ab?

Der Tarifvertrag MFA entsteht nicht im öffentlichen Dienst und nicht in einem Klinikkonzern, sondern zwischen zwei eigenen Tarifparteien. Laut Bundesärztekammer werden die Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte von der bei der Bundesärztekammer angesiedelten Arbeitsgemeinschaft ärztlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Medizinischen Fachangestellten (AAA) auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite vom Verband medizinischer Fachberufe (VmF) geschlossen.

Für Bewerberinnen und Bewerber ist diese Konstellation relevant, weil sie zeigt, dass es für den MFA-Bereich ein eigenes tarifliches Regelwerk mit eigenen Berufsjahrstufen gibt. Wer sich für Praxisstellen interessiert, liest in Anzeigen häufig Formulierungen wie „Vergütung nach Tarif“ oder „Anlehnung an den Tarifvertrag“ – zwei Aussagen, die inhaltlich nicht dasselbe aussagen.

Ein praktischer Einordnungsvorschlag: Notiere dir bei jeder interessanten Anzeige, ob dort von einer Vergütung „nach Tarifvertrag“, „in Anlehnung an den Tarifvertrag“ oder von einem frei verhandelten Gehalt die Rede ist. Diese drei Varianten führen im Gespräch zu völlig unterschiedlichen Nachfragen. Wer mehrere Anzeigen nebeneinanderlegt, erkennt schnell, wie unterschiedlich Praxen dieses Thema formulieren.

Geltung: Wann gilt der Tarifvertrag MFA für dich?

Der wichtigste Punkt beim Thema Tarifvertrag MFA ist der Geltungsbereich. Die Bundesärztekammer stellt dazu klar: Die Tarifverträge für MFA sind nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden und gelten daher nur, wenn beide Arbeitsvertragsparteien bei den Tarifparteien organisiert sind oder der Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf die Tarifverträge Bezug nimmt.

Daraus ergeben sich zwei Wege, über die tarifliche Regelungen in ein Arbeitsverhältnis kommen:

  • Organisation beider Seiten: Beide Partner des Arbeitsvertrages sind bei den tarifvertragsschließenden Parteien organisiert.
  • Bezugnahme im Arbeitsvertrag: Im Arbeitsvertrag wird auf die Tarifverträge ausdrücklich oder stillschweigend Bezug genommen.

Für die Bewerbungspraxis bedeutet das: Der mündliche Satz „Wir zahlen nach Tarif“ und die Frage, auf welcher Grundlage die Vergütung im konkreten Vertrag steht, sind zwei verschiedene Dinge. Als Vorschlag: Bitte vor der Unterschrift darum, die Passagen zu Vergütung und Urlaub im Vertragsentwurf lesen zu können, und schaue, ob dort auf die Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte Bezug genommen wird. Wenn du unsicher bist, ist eine neutrale Nachfrage möglich, etwa: „Darf ich den Vertragsentwurf in Ruhe durchlesen, bevor ich zusage?“

Diese Unterscheidung erklärt auch, warum Gehaltsangaben in Stellenanzeigen für dieselbe Tätigkeit auseinandergehen können. Wer mehrere Praxisangebote vergleicht, vergleicht also nicht nur Zahlen, sondern auch die Grundlage, auf der sie beruhen. Eine zusätzliche Orientierung zu Vergütung und Aufgabenbildern liefert unser Beitrag zu MFA-Stellen und Gehalt.

Die Tarifeinigung vom 21. November 2024

Am 21. November 2024 haben sich die Tarifparteien – der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) – in Berlin auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt. Das teilt die Bundesärztekammer in ihrer Pressemitteilung zur Tarifeinigung mit.

Lineare Erhöhung und Steigerungen nach Berufsjahrstufen

Der neue Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen; durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen.

Für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger ist vor allem der letzte Teil dieser Information interessant: Die Tarifparteien haben die unteren vier Stufen bewusst etwas stärker angehoben, und zwar mit dem ausdrücklichen Ziel, beim Einstiegsgehalt gegenüber anderen Gesundheitsfachberufen konkurrenzfähig zu bleiben. Wer die Ausbildung abschließt oder nach einer Familienphase in den Beruf zurückkehrt, bewegt sich damit in einem Bereich, der in dieser Einigung besonders im Blick war.

Neue Berufsjahrstufe für langjährige MFA

Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe für das 29. bis 32. Berufsjahr ab Januar 2026 vereinbart. Damit bildet die Tarifstruktur eine zusätzliche Stufe für Beschäftigte mit sehr langer Berufserfahrung ab.

Vorschlag zur Anwendung: Wenn du viele Berufsjahre mitbringst, kann es sinnvoll sein, deine Tätigkeitszeiten im Lebenslauf lückenlos und mit Zeiträumen darzustellen – also Monat und Jahr statt nur Jahreszahlen. Welche Zeiten eine Praxis bei der Zuordnung zu einer Berufsjahrstufe wie berücksichtigt, ist eine konkrete Frage für das Gespräch und lässt sich dort direkt klären.

Urlaubsanspruch

Die Tarifparteien verständigten sich ferner darauf, den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage beziehungsweise 31 Arbeitstage für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Im Vergleich von Angeboten lohnt daher der Blick auf beide Größen: Gehalt und Urlaub. Gerade bei reduzierten Stundenmodellen, die in Praxen häufig Thema sind, verändert die Zahl der Urlaubstage die Gesamtbewertung spürbar. Wer gezielt nach Teilzeitmodellen sucht, findet Orientierung im Beitrag zu Praxis-Jobs in Teilzeit. Als Vorschlag für die eigene Übersicht: Halte zu jedem Angebot Gehalt, Urlaubstage und Wochenstunden in einer Zeile fest, damit die Angebote vergleichbar werden.

Ausbildungsvergütung für MFA

Auch für Auszubildende enthält die Einigung konkrete Beträge. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.

Wichtig bleibt auch hier der Geltungsbereich: Es handelt sich um tarifliche Werte. Ob sie für einen konkreten Ausbildungsplatz maßgeblich sind, hängt davon ab, ob die im Abschnitt Geltung beschriebenen Voraussetzungen vorliegen – also Organisation beider Seiten oder eine Bezugnahme im Vertrag.

Ein sachlicher Formulierungsvorschlag für das Bewerbungsgespräch um einen Ausbildungsplatz: „Richtet sich die Ausbildungsvergütung in Ihrer Praxis nach dem Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte?“ Eine mögliche Anschlussfrage ohne Druck: „Welche Aufgaben übernehmen Auszubildende bei Ihnen schon im ersten Jahr?“ So verbindet das Gespräch die Vergütungsfrage mit inhaltlichem Interesse an der Ausbildung.

Betriebliche Altersversorgung und GesundheitsRente

Neben Gehalt und Urlaub gibt es ein weiteres tarifliches Thema, das in Bewerbungsgesprächen oft untergeht. Die Arbeitsgemeinschaft ärztlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Medizinischen Fachangestellten (AAA) hat mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. bereits 2016 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen. Beide Tarifparteien empfehlen die GesundheitsRente. Das geht aus den Informationen der Bundesärztekammer zu den MFA-Tarifen hervor.

Der Zuschnitt auf medizinische Fachberufe ist dabei das Besondere: Die GesundheitsRente ist eine spezielle betriebliche Altersversorgung für alle, die einen medizinischen Fachberuf ausüben (MFA, TFA, ZFA) oder in einer Apotheke beschäftigt sind. Damit richtet sie sich über die MFA hinaus auch an Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte.

Als Vorschlag für die Vorbereitung: Wer mehrere Praxisangebote gegeneinander abwägt, kann die betriebliche Altersversorgung als eigenen Punkt in die Entscheidungsliste aufnehmen und im Gespräch offen fragen, wie die Praxis das Thema Entgeltumwandlung handhabt. Eine mögliche Formulierung: „Gibt es in Ihrer Praxis ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung oder zur Entgeltumwandlung?“ Das ist eine inhaltliche Frage und keine Gehaltsforderung – und sie signalisiert Interesse an einer längerfristigen Zusammenarbeit.

Aufgabenprofil MFA: Was hinter der Vergütung steht

Hinter den tariflichen Zahlen steht eine Tätigkeit mit breitem Aufgabenspektrum. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nennt für den Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte unter anderem diese Tätigkeiten:

  • Assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen
  • Helfen bei Notfällen
  • Betreuen und Beraten von Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • Informieren von Patienten über die Ziele und Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge
  • Durchführen von Hygienemaßnahmen und von Laborarbeiten
  • Anwenden der Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes
  • Organisieren der Betriebsabläufe und Überwachen der Terminplanungen
  • Mitwirken beim Qualitätsmanagement
  • Durchführen von Verwaltungsarbeiten
  • Dokumentieren der Behandlungsabläufe und Erfassen der erbrachten Leistungen für die Abrechnung

Als Rechtsgrundlage für diesen Ausbildungsberuf weist das BIBB die Ausbildungsordnung vom 26.04.2006 aus. Das Profil zeigt, wie stark medizinisch-assistierende, organisatorische und abrechnungsbezogene Anteile im Beruf zusammenkommen.

Für die Bewerbung lässt sich daraus ein konkreter Vorschlag ableiten: Ordne deine Erfahrungen im Anschreiben diesen Aufgabenfeldern zu, statt nur Stationen aufzuzählen. Beispielhafte Formulierung: „Meine Schwerpunkte liegen in der Assistenz bei Eingriffen sowie in der Dokumentation der Behandlungsabläufe und der Leistungserfassung für die Abrechnung.“ Oder, mit organisatorischem Fokus: „In meiner letzten Position habe ich die Terminplanung überwacht und im Qualitätsmanagement mitgewirkt.“ So wird für die Praxis erkennbar, welche Teile des Aufgabenprofils du bereits abdeckst – und worüber im Gespräch gesprochen werden kann.

Tarifthema im Bewerbungsgespräch ansprechen

Die folgenden Fragen sind redaktionelle Vorschläge. Sie orientieren sich an den belegten Inhalten rund um den Tarifvertrag MFA und sind so formuliert, dass sie sachlich beantwortet werden können:

  • Nimmt der Arbeitsvertrag auf die Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte Bezug?
  • Welcher Berufsjahrstufe würde meine Vergütung zugeordnet?
  • Welche Berufszeiten werden für diese Zuordnung berücksichtigt?
  • Wie viele Urlaubstage sieht der Vertrag vor?
  • Besteht ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung oder Entgeltumwandlung?
  • Welche der im Berufsprofil genannten Aufgabenfelder stehen in dieser Stelle im Vordergrund – eher Assistenz, Labor, Organisation oder Abrechnung?
  • Wie ist die Einarbeitung in die Dokumentation und Leistungserfassung organisiert?

Ein Formulierungsvorschlag für den Einstieg in das Thema, ohne das Gespräch auf Geld zu verkürzen: „Mich interessiert, wie die Vergütung in Ihrer Praxis strukturiert ist – richtet sie sich nach dem Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte, und wie würden Sie meine Berufsjahre einordnen?“ Wer eine Rückfrage zur eigenen Erwartung erhält, kann sie an den belegten Tarifinhalten ausrichten und zusätzlich auf Urlaubstage und Altersversorgung eingehen, statt nur eine Zahl zu nennen.

Checkliste und Formulierungsvorschläge

Diese Punkte sind als Arbeitshilfe gedacht, nicht als rechtliche Anforderung:

  1. Anzeige lesen: Steht dort „nach Tarifvertrag“, „in Anlehnung an“ oder gar nichts zur Grundlage der Vergütung?
  2. Berufsjahre dokumentieren: Zeiträume mit Monat und Jahr im Lebenslauf angeben.
  3. Aufgabenschwerpunkte zuordnen: Eigene Erfahrung den Feldern Assistenz, Notfallhilfe, Patientenbetreuung, Hygiene, Labor, Organisation, Qualitätsmanagement, Verwaltung und Abrechnung gegenüberstellen.
  4. Vertragstext prüfen: Vergütungs- und Urlaubsregelung im Entwurf nachlesen und auf eine Bezugnahme auf die Tarifverträge achten.
  5. Zusatzthemen notieren: Betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung als eigenen Gesprächspunkt vormerken.
  6. Angebote vergleichen: Gehalt, Urlaubstage, Stundenumfang und Aufgabenzuschnitt gemeinsam betrachten statt isoliert.

Wer parallel in anderen Bereichen des Gesundheitswesens sucht, findet weitere Orientierungsartikel zu Stellen in der hausärztlichen Versorgung oder zu Stellen in Physiotherapiepraxen. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die auf der anderen Seite des Tisches sitzen, finden Hinweise im Leitfaden Praxispersonal finden sowie im Beitrag Arzthelferin gewinnen; Unterstützung bei der Personalsuche lässt sich über Recruiting-Unterstützung anfragen.

Häufige Fragen zum Tarifvertrag MFA

Wer schließt den Tarifvertrag MFA ab?

Die Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte werden von der bei der Bundesärztekammer angesiedelten Arbeitsgemeinschaft ärztlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Medizinischen Fachangestellten (AAA) auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite vom Verband medizinischer Fachberufe (VmF) geschlossen.

Gilt der Tarifvertrag MFA automatisch in jeder Praxis?

Nein. Die Tarifverträge sind nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gelten nur, wenn beide Partner des Arbeitsvertrages bei den tarifvertragsschließenden Parteien organisiert sind oder im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf die Tarifverträge Bezug genommen wird.

Welche Gehaltssteigerungen wurden in der Einigung vereinbart?

Der Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen; durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent.

Was ändert sich für langjährige MFA?

Um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, wurde die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe für das 29. bis 32. Berufsjahr ab Januar 2026 vereinbart.

Wie viele Urlaubstage sieht der Tarifvertrag vor?

Der Urlaubsanspruch beträgt nun 29 Arbeitstage beziehungsweise 31 Arbeitstage für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Wie hoch ist die tarifliche Ausbildungsvergütung?

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen sie erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.

Gibt es eine tarifliche Regelung zur Altersversorgung?

Ja. Die AAA hat mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. bereits 2016 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen; beide Tarifparteien empfehlen die GesundheitsRente.

Welche Aufgaben umfasst der Beruf laut Berufsprofil?

Das BIBB nennt unter anderem das Assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen, das Helfen bei Notfällen, das Durchführen von Hygienemaßnahmen und Laborarbeiten sowie das Organisieren der Betriebsabläufe und das Dokumentieren der Behandlungsabläufe.

Fazit

Der Tarifvertrag MFA ist ein eigenständiges Regelwerk, getragen von AAA und VmF. Seine Eckpunkte aus der Einigung vom 21. November 2024 sind belegt: eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025, ab dem 1. Januar 2026 unterschiedlich hohe Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen mit etwas stärkerer Anhebung der unteren vier Stufen, eine weitere Berufsjahrstufe für das 29. bis 32. Berufsjahr ab Januar 2026, ein Urlaubsanspruch von 29 beziehungsweise 31 Arbeitstagen und gestaffelte Ausbildungsvergütungen. Dazu kommt der bereits 2016 geschlossene Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung. Entscheidend für dich als Bewerberin oder Bewerber bleibt die Geltungsfrage: Weil die Tarifverträge nicht für allgemeinverbindlich erklärt sind, kommt es auf die Organisation beider Vertragsparteien oder eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag an. Wer diese Logik kennt, kann Praxisangebote präziser vergleichen und im Gespräch konkrete, sachliche Fragen zum Tarifvertrag MFA stellen. Passende Stellen entdecken: Aktuelle Stellenangebote

Quellen

Auf Jobsuche im Gesundheitswesen?

Durchsuchen Sie über 25.000 aktuelle Stellenangebote bei Kliniken, MVZ und Praxen.

Jobs ansehen →

Mission Personal Jobportale

Spezialisierte Jobportale für jede Branche - alle aus dem Hause Mission Personal GmbH, Münster.