MediplatzMediplatz
Arzt einstellen: Tipps für Praxen und Kliniken

Arzt einstellen: Tipps für Praxen und Kliniken

P

Mediplatz Redaktion

Mission Personal GmbH


Wer eine ärztliche Stelle besetzen möchte, braucht mehr als ein gut formuliertes Stellenangebot: Sie müssen wissen, welche Nachweise eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland überhaupt erst möglich machen, wie die ärztliche Weiterbildung organisiert ist und welche Fragen Sie im Gespräch sinnvoll stellen können. Dieser Leitfaden bündelt praxisnahe Arzt einstellen Tipps für Praxisinhaberinnen, Klinikleitungen, Personalverantwortliche und Geschäftsführungen im Gesundheitswesen. Die rechtlichen und formalen Grundlagen stützen sich auf Veröffentlichungen der Bundesärztekammer; alle darüber hinausgehenden Hinweise sind klar als redaktionelle Vorschläge gekennzeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Approbation und Berufserlaubnis: die Eintrittskarte prüfen

Der erste und wichtigste Punkt bei allen Arzt einstellen Tipps ist der Berufszugang. Laut Bundesärztekammer ist die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland nur mit einer gültigen Approbation oder einer Berufserlaubnis möglich. Diese beiden Dokumente unterscheiden sich deutlich in ihrer Reichweite: Die Approbation ist von unbegrenzter Dauer und in ganz Deutschland gültig. Die Berufserlaubnis ist dagegen zeitlich beschränkt und auf ein Bundesland begrenzt, manchmal sogar auf eine bestimmte Arbeitsstelle.

Für Arbeitgeber hat dieser Unterschied ganz konkrete Folgen für die Personalplanung. Wer eine Bewerberin mit Berufserlaubnis einstellt, arbeitet mit einem befristeten und örtlich gebundenen Nachweis. Wer eine Approbation vorliegen hat, kann von einem unbefristeten und bundesweit gültigen Berufszugang ausgehen. Als redaktioneller Vorschlag: Klären Sie im Erstkontakt, welches der beiden Dokumente vorliegt, und lassen Sie sich das Dokument im Original oder als vollständige Kopie zeigen, bevor Sie Dienstpläne, Standortzuordnungen oder Vertragslaufzeiten festlegen.

Besonders bei Trägern mit mehreren Standorten lohnt eine bewusste Prüfung: Ist die Berufserlaubnis auf ein Bundesland begrenzt, deckt sie eine Tätigkeit an einem Standort in einem anderen Bundesland nicht automatisch ab. Mögliche Leitfragen für Ihre interne Abstimmung: Welche Standorte kommen für die Stelle infrage? Welche Rotationen sind geplant? Und wer in Ihrem Haus dokumentiert, welcher Nachweis mit welcher Reichweite in der Personalakte liegt?

Internationale Bewerbungen richtig einordnen

Viele Praxen und Kliniken erhalten Bewerbungen von Ärztinnen und Ärzten, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben. Hier ist ein Punkt wichtig, den die Bundesärztekammer ausdrücklich festhält: Die Approbation kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden. Zuständig für die Erteilung der Approbation beziehungsweise der Berufserlaubnis sind die Approbationsbehörden in den jeweiligen Bundesländern.

Daraus folgt für Ihr Recruiting: Die Staatsangehörigkeit ist kein Kriterium, das über den Berufszugang entscheidet. Entscheidend ist, ob die zuständige Behörde des Bundeslandes die Approbation oder Berufserlaubnis erteilt hat. Als Vorschlag für die Praxis: Notieren Sie sich, welche Approbationsbehörde für Ihren Standort zuständig ist, und halten Sie diesen Kontakt in Ihrem Onboarding-Ordner fest. So vermeiden Sie, dass bei jeder neuen Einstellung erneut recherchiert werden muss.

Formulierungsbeispiel für eine neutrale Nachfrage im Bewerbungsdialog: „Damit wir den Vertrag und die Einsatzplanung korrekt vorbereiten können: Liegt Ihnen bereits eine Approbation vor, oder befinden Sie sich im Verfahren bei der zuständigen Approbationsbehörde? Falls eine Berufserlaubnis vorliegt, welche Laufzeit und welcher Geltungsbereich sind darin genannt?“ Diese Frage bleibt sachlich, bezieht sich ausschließlich auf den nachweisbaren Berufszugang und lässt Raum für die Antwort der Bewerbenden.

Ausbildungsweg verstehen: vom Studium zur Approbation

Wer Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger einstellen will, profitiert davon, den Ausbildungsweg zu kennen. Die Bundesärztekammer beschreibt in ihrer Übersicht zur ärztlichen Ausbildung, dass die Regelstudienzeit für Humanmedizin einschließlich der Prüfungszeit für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate beträgt (Stand der Darstellung: 26.09.2022).

Nach Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung – einer mündlich-praktischen Prüfung – können Absolventinnen und Absolventen ihre Approbation beantragen. Die früher vor der Vollapprobation verlangte Pflichtzeit als Arzt im Praktikum (AiP) ist seit dem 1. Oktober 2004 abgeschafft. Für Arbeitgeber heißt das: Der Schritt von der bestandenen Prüfung zur beantragten Approbation ist ein eigener, nachvollziehbarer Verfahrensschritt und keine zusätzliche mehrjährige Zwischenstufe.

Als Vorschlag für die Nachwuchsgewinnung: Wenn Sie regelmäßig Absolventinnen und Absolventen ansprechen, kann es sinnvoll sein, Ihre Kontaktaufnahme am Ende des Studienabschnitts auszurichten und im Anzeigentext deutlich zu machen, ob Sie Bewerbungen bereits vor der Erteilung der Approbation entgegennehmen. Hilfreiche interne Fragen dazu: Ab wann kann Ihr Haus eine Zusage aussprechen? Wie lange kann eine Stelle vorgehalten werden? Und wer begleitet neue Kolleginnen und Kollegen in den ersten Wochen? Wer sich dafür interessiert, wie Studierende ihre praktischen Abschnitte planen, findet in unseren Beiträgen zur Planung von PJ und Famulatur sowie zur Anrechnung von Famulaturzeiten zusätzliche Orientierung.

Weiterbildung als Argument im Recruiting

Ein zentraler Hebel für Arbeitgeber liegt in der ärztlichen Weiterbildung. Die Bundesärztekammer hält zur ärztlichen Weiterbildung fest: Sie wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.

Diese drei Bestandteile – zugelassene Weiterbildungsstätte, befugte anleitende Ärztinnen und Ärzte, hauptberufliche und angemessen vergütete Tätigkeit – sind für Ihre Arbeitgeberdarstellung besonders relevant. Als redaktioneller Vorschlag: Beschreiben Sie in Ihrer Ausschreibung so konkret wie möglich, welche Befugnisse in Ihrem Haus vorliegen, wer die Anleitung übernimmt und in welcher Form theoretische Unterweisung und Kursteilnahmen organisiert werden. Unklare Formulierungen wie „Weiterbildung möglich“ lassen bei Bewerbenden offen, was Ihr Haus tatsächlich abdecken kann.

Wichtig für die Personalplanung ist außerdem: Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Eine Weiterbildungsdauer ist keine fixe Größe, die sich unabhängig von der tatsächlichen Vermittlung der Inhalte abrechnen lässt. Mögliche Leitfragen für die Planung: Welche Inhalte kann Ihr Haus vollständig abdecken? Für welche Abschnitte brauchen Sie Kooperationen? Und wie dokumentieren Sie die vermittelten Inhalte so, dass Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten ihren Stand jederzeit nachvollziehen können?

Facharztnachweis und Anerkennungsurkunde

Wenn Sie eine Fachärztin oder einen Facharzt einstellen möchten, ist der Nachweis der abgeschlossenen Weiterbildung ein eigenes Prüfthema. Laut Bundesärztekammer wird der Abschluss der zu dokumentierenden Weiterbildung auf Grund der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt. Die Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis für erworbene Kompetenz; sie dient der Qualitätssicherung der Patientenversorgung und der Bürgerorientierung.

Daraus ergibt sich eine klare Unterscheidung, die im Auswahlprozess oft untergeht: Die Approbation oder Berufserlaubnis regelt, ob ärztlich tätig sein darf. Die Anerkennungsurkunde und die Weiterbildungsbezeichnung belegen darüber hinaus die abgeschlossene Weiterbildung. Als Vorschlag für Ihre Unterlagenprüfung: Halten Sie in Ihrer Stellenbeschreibung fest, ob Sie eine abgeschlossene Weiterbildung mit Anerkennungsurkunde erwarten oder auch Bewerbungen von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung willkommen sind. Das spart beiden Seiten Aufwand.

Formulierungsbeispiel für eine Ausschreibung: „Wir freuen uns über Bewerbungen von Fachärztinnen und Fachärzten mit Anerkennungsurkunde sowie von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, welche Weiterbildungsabschnitte Sie bereits absolviert haben.“ So machen Sie den Bewerbungsanlass transparent, ohne Voraussetzungen zu behaupten, die für Ihr Haus nicht gelten.

Stellenprofil und Anzeigentexte schärfen

Bevor eine Anzeige entsteht, lohnt die interne Klärung des Profils. Die folgenden Punkte sind redaktionelle Vorschläge, keine Vorgaben – sie greifen jedoch genau die Themen auf, die sich aus dem Berufszugang und der Weiterbildung ergeben.

  • Berufszugang benennen: Machen Sie deutlich, ob Sie eine Approbation erwarten oder auch Bewerbungen mit Berufserlaubnis berücksichtigen. Da die Berufserlaubnis zeitlich und örtlich begrenzt ist, kann diese Angabe Rückfragen reduzieren.
  • Weiterbildungsrahmen beschreiben: Nennen Sie, ob Ihr Haus als zugelassene Weiterbildungsstätte agiert und welche Anleitung durch befugte Ärztinnen und Ärzte gegeben ist.
  • Einsatzort präzisieren: Bei Trägern mit mehreren Standorten ist die Angabe des konkreten Einsatzortes auch deshalb hilfreich, weil eine Berufserlaubnis auf ein Bundesland oder eine bestimmte Arbeitsstelle begrenzt sein kann.
  • Arbeitszeitmodell klären: Legen Sie intern fest, welche Modelle Sie anbieten können. Für Teilzeitfragen im Praxisumfeld gibt unser Beitrag zu Teilzeitstellen in Praxen einen Überblick aus Bewerberperspektive.

Ein weiterer Vorschlag: Prüfen Sie Ihre Anzeige gegen die Frage „Was erfährt eine Bewerberin hier, was sie nicht in jeder anderen Anzeige liest?“ Beispielhafte allgemeine Stellenbezeichnungen aus der Branche sind etwa „Facharzt Innere Medizin“, „Assistenzarzt Anästhesie“ oder „Ärztin in Weiterbildung Allgemeinmedizin“ – solche Titel dienen hier nur als Orientierung für Ihre eigene Formulierung. Wer wissen möchte, wie ärztliche Stellenangebote aus Bewerberperspektive gelesen werden, findet in unseren Beiträgen zu Stellenangeboten im hausärztlichen Bereich und zu Klinikstellen in Deutschland zusätzliche Blickwinkel.

Gesprächsleitfaden und Arbeitsfragen

Für das Bewerbungsgespräch schlagen wir Fragen vor, die sich unmittelbar an die belegten Themen anlehnen und keine Annahmen über den Lebenslauf treffen:

  • „Liegt Ihnen eine Approbation vor, oder arbeiten Sie derzeit auf Grundlage einer Berufserlaubnis? Welche Laufzeit und welcher Geltungsbereich sind dort vermerkt?“
  • „Welche Weiterbildungsabschnitte haben Sie bislang absolviert und in welcher Form wurden Inhalte dokumentiert?“
  • „Welche Weiterbildungsinhalte fehlen Ihnen aktuell noch, und welche davon erwarten Sie von uns?“
  • „Wie wichtig ist Ihnen die Anleitung durch eine befugte Ärztin oder einen befugten Arzt in Ihrem nächsten Schritt?“
  • „Streben Sie eine Anerkennungsurkunde in einem bestimmten Gebiet an, und in welchem Zeitrahmen planen Sie das?“

Für Ihre Seite des Gesprächs ist es ein sinnvoller Vorschlag, die Antworten auf drei Fragen vorbereitet zu haben: Welche Inhalte kann Ihr Haus vermitteln? Wer leitet konkret an? Und was passiert, wenn sich die Weiterbildungszeit individuell verlängert, weil Inhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden konnten? Wer diese Punkte offen anspricht, führt ein Gespräch über Sachfragen statt über Erwartungen.

Auch die Einbettung ins Team ist ein Thema, das Bewerbende häufig ansprechen. Wenn Sie parallel weitere Positionen besetzen, kann ein Blick auf angrenzende Berufsgruppen helfen – etwa auf Orientierung zu MFA-Stellen und Vergütung, auf Stellen für medizinisch-technische Assistenz oder im Therapiebereich auf Physiotherapie im Krankenhaus und Physiotherapie in der Praxis. Für regionale Perspektiven bietet der Beitrag zu Krankenhausstellen in Düsseldorf ein Beispiel.

Checkliste für den Einstellungsprozess

Die folgende Zusammenstellung ist eine redaktionelle Empfehlung und kein verbindliches Verfahren. Sie können sie als Gesprächsgrundlage mit Ihrer Personalabteilung nutzen.

  1. Profil definieren: Approbation erforderlich oder Berufserlaubnis ausreichend? Abgeschlossene Weiterbildung erwartet oder Weiterbildungsstelle?
  2. Einsatzort und Rotationen festlegen: Welche Standorte und welche Bundesländer sind betroffen?
  3. Weiterbildungsrahmen dokumentieren: Zulassung als Weiterbildungsstätte, Befugnisse, Anleitung, Kurse und theoretische Unterweisung intern schriftlich festhalten.
  4. Anzeigentext schreiben: Berufszugang, Einsatzort, Weiterbildungsrahmen und Arbeitszeitmodell konkret benennen.
  5. Unterlagen prüfen: Approbation oder Berufserlaubnis, bei Fachärztinnen und Fachärzten zusätzlich Anerkennungsurkunde und Weiterbildungsbezeichnung.
  6. Gespräch strukturieren: Fragen zum Weiterbildungsstand, zu fehlenden Inhalten und zu Erwartungen an die Anleitung vorbereiten.
  7. Onboarding planen: Zuständigkeiten für Anleitung, Dokumentation und Ansprechpersonen vor dem ersten Arbeitstag klären.

Wer seine Anzeigenlage vergleichen möchte, kann sich unter Stellenangebote ansehen einen Eindruck von der Darstellung ärztlicher und medizinischer Positionen verschaffen.

Häufige Fragen

Welchen Nachweis brauche ich, um eine Ärztin oder einen Arzt einzustellen?

Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist laut Bundesärztekammer nur mit einer gültigen Approbation oder einer Berufserlaubnis möglich. Die Approbation ist unbefristet und bundesweit gültig, die Berufserlaubnis zeitlich beschränkt und auf ein Bundesland, teils auf eine bestimmte Arbeitsstelle begrenzt.

Spielt die Staatsangehörigkeit beim Approbationsantrag eine Rolle?

Nein. Die Approbation kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden. Zuständig für die Erteilung der Approbation oder Berufserlaubnis sind die Approbationsbehörden der jeweiligen Bundesländer.

Wie lange dauert das Medizinstudium bis zur Approbation?

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate. Nach Bestehen dieses Abschnitts können Absolventinnen und Absolventen die Approbation beantragen.

Gibt es noch eine Pflichtzeit als Arzt im Praktikum?

Nein. Die vor der Vollapprobation verlangte Pflichtzeit als Arzt im Praktikum ist seit dem 1. Oktober 2004 abgeschafft.

Was muss mein Haus für eine Weiterbildungsstelle bieten?

Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt, unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch anerkannte Kurse. Wie Sie diese Punkte in Ihrem Haus konkret organisieren, ist eine individuelle Planungsfrage.

Sind Weiterbildungszeiten feste Zeiträume?

Die vorgeschriebenen Inhalte und Zeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Inhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.

Woran erkenne ich eine abgeschlossene Weiterbildung?

Der Abschluss wird auf Grund der Zeugnisse der Weiterbildungsbefugten und einer Prüfung beurteilt und durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt. Die Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis für erworbene Kompetenz.

Fazit

Die wirksamsten Arzt einstellen Tipps betreffen nicht die Gestaltung der Anzeige, sondern die Klarheit über Berufszugang und Weiterbildungsrahmen. Wer weiß, dass die Approbation unbefristet und bundesweit gilt, während die Berufserlaubnis zeitlich und örtlich begrenzt ist, plant Verträge und Einsatzorte belastbarer. Wer den Rahmen der ärztlichen Weiterbildung kennt – zugelassene Weiterbildungsstätte, Anleitung durch befugte Ärztinnen und Ärzte, hauptberufliche und angemessen vergütete Tätigkeit sowie Mindestzeiten, die sich individuell verlängern können –, kann das eigene Angebot konkret beschreiben statt mit allgemeinen Versprechen zu arbeiten. Und wer den Unterschied zwischen Berufszugang und Anerkennungsurkunde im Auswahlprozess sauber trennt, prüft Unterlagen zielgerichtet.

Übersetzen Sie diese Punkte in Ihr Stellenprofil, Ihren Anzeigentext und Ihren Gesprächsleitfaden – und stimmen Sie intern ab, wer welche Nachweise dokumentiert. Personal gewinnen und offene Stellen besetzen: Unterstützung bei der Personalsuche anfragen.

Quellen

Worum geht es Ihnen?

Mission Personal Jobportale

Spezialisierte Jobportale für jede Branche - alle aus dem Hause Mission Personal GmbH, Münster.