
Warum Mitarbeiterbindung Medizinischer Fachangestellter heute entscheidend ist
Die Mitarbeiterbindung Medizinischer Fachangestellter (MFA) stellt Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zunehmend vor große Herausforderungen – so formuliert es die Bundesärztekammer ausdrücklich. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche konkreten Instrumente Sie als Arbeitgeber einsetzen können, um MFA dauerhaft zu halten: von tariflichen Möglichkeiten über betriebliche Altersvorsorge bis hin zu gezielter Eingruppierung. Alle Empfehlungen basieren auf belegten Quellen; praxisnahe Vorschläge sind als solche gekennzeichnet.
Inhalt:
- Aktuelle Tarifsituation – was Arbeitgeber wissen müssen
- Tarifgeltung verstehen: Wer ist gebunden?
- Eingruppierung als Bindungsinstrument
- Betriebliche Altersvorsorge als langfristiger Anker
- Urlaubsanspruch: Ein konkretes Signal der Wertschätzung
- Praxis-Checkliste: Bindungsmaßnahmen auf einen Blick
- Häufige Fragen zur Mitarbeiterbindung von MFA
- Fazit
Aktuelle Tarifsituation – was Arbeitgeber wissen müssen
Am 21. November 2024 einigten sich die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag. Die Einigung bringt konkrete Veränderungen, die Sie als Praxisinhaber oder Personalverantwortliche kennen sollten.
Laut Bundesärztekammer sieht der Gehaltstarifvertrag zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen; durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent.
Für Ihre Vergütungsstrategie besonders relevant: Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen laut Tarifabschluss etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Als Vorschlag für Ihre interne Überprüfung: Vergleichen Sie Ihre aktuellen Einstiegsvergütungen mit diesem Tarifniveau und prüfen Sie, ob Anpassungsbedarf besteht – insbesondere wenn Sie MFA am Beginn ihrer Berufslaufbahn ansprechen und halten möchten.
Tarifgeltung verstehen: Wer ist gebunden?
Die MFA-Tarifverträge – sowohl Gehalts- als auch Manteltarifvertrag – sind nicht allgemeinverbindlich erklärt worden. Das hat direkte Auswirkungen auf Ihre rechtliche Situation als Arbeitgeber.
Wie die Bundesärztekammer erläutert, gelten die Tarifverträge nur dann, wenn beide Arbeitsvertragspartner bei den tarifvertragsschließenden Parteien organisiert sind oder der Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf die Tarifverträge Bezug nimmt.
Das eröffnet Ihnen Gestaltungsspielraum – und gleichzeitig Verantwortung. Wenn Sie den Tarifvertrag im Arbeitsvertrag einbeziehen, bieten Sie MFA eine verlässliche und marktgerechte Grundlage. Wenn Sie nicht tarifgebunden sind, können Sie die Tarifstruktur dennoch als Orientierungsgröße verwenden. Folgende Arbeitsfragen können dabei helfen:
- Verweist unser aktueller Musterarbeitsvertrag ausdrücklich auf die gültigen MFA-Tarifverträge?
- Sind wir als Arbeitgeber in der AAA organisiert, oder erwägen wir einen Beitritt?
- Bieten wir ohne Tarifbindung vergleichbare oder bessere Konditionen, um im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können?
Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihren Berufsverband hinzuzuziehen, um die vertragliche Einbeziehung korrekt zu formulieren – insbesondere wenn Sie Ihren Bindungsansatz auf eine verlässliche Grundlage stellen möchten.
Eingruppierung als aktives Bindungsinstrument
Jenseits der reinen Gehaltserhöhung empfahl die Präsidentin des vmf anlässlich des Tarifabschlusses, die Zuordnung zu höheren Tätigkeitsgruppen zu nutzen, um im Wettbewerb um Fachkräfte gegenüber anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen zu punkten – das belegt die Bundesärztekammer.
Was heißt das konkret für Sie? Der Tarifvertrag sieht verschiedene Tätigkeitsgruppen vor, denen MFA je nach übernommenen Aufgaben zugeordnet werden. Wer spezialisierte oder verantwortungsvolle Aufgaben übernimmt – etwa in der Abrechnung, im Qualitätsmanagement oder in der Assistenz bei bestimmten Fachrichtungen – kann einer höheren Tätigkeitsgruppe zugeordnet werden. Das erhöht das tarifliche Gehalt und signalisiert gleichzeitig Wertschätzung für geleistete Arbeit.
Als Vorschlag für die praktische Umsetzung in Ihrer Einrichtung:
- Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihren MFA, welche Aufgaben sie tatsächlich übernehmen – und ob diese mit der aktuellen Tätigkeitsgruppe übereinstimmen.
- Führen Sie jährliche Gespräche, in denen Sie Entwicklungsmöglichkeiten und eine mögliche Höhergruppierung besprechen.
- Halten Sie erweiterte Aufgabenbereiche schriftlich fest, damit die Zuordnung nachvollziehbar begründet ist.
- Kommunizieren Sie Höhergruppierungen aktiv – als Teil Ihrer Wertschätzungskultur, nicht nur als bürokratischen Vorgang.
Gerade in einem Markt, in dem MFA zwischen Praxis, MVZ, Klinik und weiteren Einrichtungen wählen können, kann eine transparente und faire Eingruppierung ein stärkeres Signal sein als eine einmalige Sonderzahlung.
Betriebliche Altersvorsorge als langfristiger Anker
Ein weiteres Instrument, das die Bundesärztekammer ausdrücklich benennt: die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Kompetente MFA zu gewinnen und zu halten stellt Arztpraxen und MVZ zunehmend vor große Herausforderungen. Das Angebot einer bAV ist laut BÄK ein wirksames Instrument, um die Attraktivität eines Arbeitgebers zu steigern. Zusätzlich hilft eine attraktive bAV, die Mitarbeitenden langfristig an die medizinische Einrichtung zu binden.
Praxisnahe Arbeitsfragen, die Sie sich bei der Konzeption stellen können:
- Bieten wir derzeit eine bAV an – und kommunizieren wir sie aktiv in Stellenausschreibungen und Mitarbeitergesprächen?
- Welcher Arbeitgeberzuschuss ist für unsere Praxisgröße wirtschaftlich tragbar und gleichzeitig attraktiv genug, um im Wettbewerb zu bestehen?
- Haben wir alle bestehenden MFA über die bAV-Option informiert, oder wird das Thema bisher nur bei Neueinstellungen besprochen?
- Wie positionieren wir die bAV in unserer Stellenanzeige – als konkreten Vorteil mit Formulierung oder nur als Schlagwort?
Sprechen Sie gegebenenfalls mit einem Versicherungsberater oder Steuerberater, um ein für Ihre Einrichtung passendes Modell zu entwickeln. Die bAV als Bindungsinstrument aktiv anzubieten und zu kommunizieren ist ein Vorschlag, den die Bundesärztekammer für Arztpraxen und MVZ ausdrücklich empfiehlt.
Urlaubsanspruch: Ein konkretes Signal der Wertschätzung
Die Tarifparteien haben sich auch auf eine Erhöhung des tariflichen Urlaubsanspruchs geeinigt. Laut Bundesärztekammer beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch nun 29 Arbeitstage; MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf 31 Arbeitstage – sofern der Manteltarifvertrag gilt.
Für Sie als Arbeitgeber lohnt sich die Frage: Wie positionieren Sie Ihre Praxis gegenüber diesem Tariflevel? Wer den Tarifvertrag einbezieht, bietet diesen Anspruch verbindlich. Wer nicht tarifgebunden ist, kann dennoch überlegen, ob ein klar kommunizierter Urlaubsanspruch ein sichtbares Differenzierungsmerkmal in der Stellenanzeige darstellt.
Als Vorschlag: Kommunizieren Sie den Urlaubsanspruch aktiv – in Stellenausschreibungen, im Arbeitsvertrag und in Jahresgesprächen. Gerade für erfahrene MFA ab 55 Jahren, die Sie gezielt halten möchten, kann der erhöhte Anspruch von 31 Tagen ein konkretes Wertschätzungssignal sein, das Sie im Gespräch ansprechen sollten.
Formulierungsbeispiel für eine Stellenanzeige: „29 Urlaubstage (31 Tage ab dem 55. Lebensjahr) – wir orientieren uns am MFA-Manteltarifvertrag."
Praxis-Checkliste: Bindungsmaßnahmen auf einen Blick
Die folgenden Punkte fassen die in diesem Artikel besprochenen Vorschläge zusammen. Sie sind als Anregung formuliert – welche Maßnahmen für Ihre Einrichtung passen, hängt von Ihrer Praxisgröße, Struktur und den individuellen Bedürfnissen Ihrer MFA ab.
- Gehaltsniveau überprüfen: Gleichen Sie Ihre aktuellen Vergütungen mit den Tarifsteigerungen ab Januar 2025 und Januar 2026 ab – besonders an den unteren Berufsjahrstufen, die etwas stärker erhöht wurden.
- Tarifeinbeziehung klären: Entscheiden Sie bewusst, ob und wie Sie die MFA-Tarifverträge in Arbeitsverträge einbeziehen – und lassen Sie sich dabei rechtlich beraten.
- Tätigkeitsgruppen überprüfen: Ermitteln Sie, ob Ihre MFA aufgrund erweiterter Aufgaben einer höheren Tätigkeitsgruppe zugeordnet werden können.
- bAV einführen oder ausbauen: Prüfen Sie, ob Sie eine betriebliche Altersvorsorge anbieten und ob Sie sie aktiv als Bindungsinstrument kommunizieren.
- Urlaubsanspruch sichtbar machen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Urlaubsangebot klar im Arbeitsvertrag und in Stellenanzeigen sichtbar ist.
- Jahresgespräche etablieren: Nutzen Sie regelmäßige Gespräche, um Eingruppierung, Entwicklung und Zufriedenheit Ihrer MFA aktiv zu besprechen.
Einen Überblick über aktuelle Stellenangebote im MFA-Bereich finden Sie auf Mediplatz.
Häufige Fragen zur Mitarbeiterbindung von MFA
Gilt der neue Gehaltstarifvertrag automatisch für alle Arztpraxen?
Nein. Die MFA-Tarifverträge sind nicht allgemeinverbindlich. Sie gelten nur, wenn beide Vertragsparteien bei den tarifschließenden Organisationen organisiert sind oder der Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf sie Bezug nimmt. Ohne diese Voraussetzungen sind die Tarifbedingungen rechtlich nicht bindend – können aber als Orientierung genutzt werden.
Was bringt die betriebliche Altersvorsorge konkret für die Bindung von MFA?
Die Bundesärztekammer bezeichnet die bAV ausdrücklich als wirksames Instrument, um die Arbeitgeberattraktivität von Arztpraxen und MVZ zu steigern und MFA langfristig an die Einrichtung zu binden. Wie Sie die bAV konkret ausgestalten und kommunizieren, sollten Sie mit einem Versicherungs- oder Steuerberater besprechen.
Wie kann ich MFA durch Eingruppierung halten?
Die vmf-Präsidentin empfahl Praxen anlässlich des Tarifabschlusses, MFA bei erweiterten Aufgaben höheren Tätigkeitsgruppen zuzuordnen, um im Wettbewerb mit anderen Gesundheitseinrichtungen zu punkten. Als Vorschlag: Prüfen Sie in Jahresgesprächen, welche Aufgaben Ihre MFA tatsächlich übernehmen, und leiten Sie daraus eine mögliche Höhergruppierung ab.
Haben ältere MFA einen höheren tariflichen Urlaubsanspruch?
Ja – sofern der Manteltarifvertrag gilt. Laut Tarifabschluss haben MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf 31 Arbeitstage Urlaub, während der allgemeine tarifliche Anspruch 29 Arbeitstage beträgt. Das kann ein konkretes Bindungssignal für erfahrene Fachkräfte in Ihrer Praxis sein.
Fazit: Mitarbeiterbindung Medizinischer Fachangestellter als strategische Aufgabe
Die Mitarbeiterbindung Medizinischer Fachangestellter ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess. Der neue Gehaltstarifvertrag, die Möglichkeit zur Höhergruppierung in der Tätigkeitsgruppe, die betriebliche Altersvorsorge und ein klar kommunizierter Urlaubsanspruch sind konkrete Hebel, die Sie als Arbeitgeber in Arztpraxen und MVZ gezielt nutzen können. Entscheidend ist, dass Sie diese Instrumente nicht nur einsetzen, sondern auch aktiv kommunizieren – in Stellenanzeigen, im Onboarding und in regelmäßigen Mitarbeitergesprächen.
Personal gewinnen und offene Stellen besetzen: Unterstützung bei der Personalsuche anfragen.


