
Auf einen Blick
- TV-Ärzte VKA gilt für alle kommunalen Krankenhäuser in Deutschland (außer Hessen). Vereinbart zwischen Marburger Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
- Vier Entgeltgruppen: Ä1 (Assistenzarzt 5.622–7.228 €), Ä2 (Facharzt 7.421–9.268 €), Ä3 (Oberarzt 9.342–10.487 €), Ä4 (Leitender Oberarzt 11.098–12.481 €).
- Bereitschaftsdienst-Zuschläge in drei Belastungsstufen: 60% (Stufe I), 75% (Stufe II), 90% (Stufe III) des regulären Stundenentgelts.
- Geltungsbereich
- alle kommunalen Krankenhäuser in Deutschland (außer Hessen mit TV-H)
- Tarifpartner
- Marburger Bund + VKA
- Einstiegsgehalt (Ä1/1) 2026
- 5.622 € brutto/Monat
- Maximalgehalt (Ä4/3) 2026
- 12.481 € brutto/Monat
- Stand
- Januar 2026 (rückwirkend 01.01.2025 + 2,5% ab 01.04.2026)
Geltungsbereich und Stufensystem
TV-Ärzte VKA regelt die Vergütung an allen kommunalen Krankenhäusern in Deutschland (außer Hessen, das einen eigenen Tarif TV-H hat). An Universitätskliniken gilt TV-Ärzte TdL, an konfessionellen Häusern AVR Caritas oder AVR-DD.
Vier Entgeltgruppen bilden den ärztlichen Karrierepfad ab:
- Ä1 — Assistenzarzt (sechs Stufen): vom Berufseinstieg bis zur Facharztprüfung. Stufenaufstieg automatisch nach 1, 4, 6, 7 und 8 Jahren ärztlicher Tätigkeit.
- Ä2 — Facharzt (fünf Stufen): nach bestandener Facharztprüfung. Stufenlaufzeit insgesamt 13 Jahre.
- Ä3 — Oberarzt (drei Stufen): erfahrener Facharzt mit Führungsverantwortung. Stufenaufstieg nach 4 und 7 Jahren.
- Ä4 — Leitender Oberarzt (drei Stufen): Stellvertreter des Chefarztes oder eigenständig leitender Bereichsverantwortlicher.
Bereitschaftsdienst — drei Belastungsstufen
Der TV-Ärzte VKA regelt Bereitschaftsdienst über § 9 mit drei Belastungsstufen, abhängig vom prozentualen Anteil tatsächlich geleisteter Arbeit am gesamten Bereitschaftsdienst:
- Stufe I: bis 25% Arbeit — 60% des regulären Stundenentgelts
- Stufe II: 25-40% Arbeit — 75% des Stundenentgelts
- Stufe III: 40-70% Arbeit — 90% des Stundenentgelts
- Stufe IV: über 70% Arbeit — 100% des Stundenentgelts (in der Praxis selten)
Bereitschaftsdienste in unbeliebten Fächern (Innere, Anästhesie, Notaufnahme) liegen meist in Stufe II oder III — das kann monatlich 2.000 € – 3.500 € Zusatzeinkommen für einen Assistenzarzt bedeuten.
Rufdienst (außerhalb der Klinik bereit, telefonisch erreichbar) wird mit 12,5% des Stundenentgelts vergütet plus tatsächlicher Arbeitszeit als 100%.
Zuschläge — Nacht, Wochenende, Feiertag
Zusätzlich zum Grundgehalt und Bereitschaftsdienst-Vergütung gelten folgende Zuschläge:
- Nachtarbeit (21:00–06:00): 15%
- Samstag, soweit nicht regelmäßig gearbeitet (06:00–23:00): 10%
- Sonntag: 25%
- Feiertag (mit Freistellung): 35%
- Feiertag (ohne Freistellung): 135%
Für Ärzte im Schichtdienst gilt zudem eine monatliche Wechselschichtzulage von 105 € (Stand 2026), bei ständiger Wechselschicht 155 €.
Stufenanrechnung beim Klinikwechsel
Beim Wechsel zwischen Kliniken ist die Anrechnung früherer Berufserfahrung verhandelbar — und in der Praxis ein Hebel, den viele Bewerber unterschätzen.
Regelfall: Die neue Klinik ist gesetzlich verpflichtet, einschlägige Berufserfahrung mindestens teilweise anzurechnen. Sauber dokumentiert über Tätigkeitsbescheinigung (mit Nennung der Tarifstufe beim alten Arbeitgeber) ist 100% Übernahme möglich.
Verhandelbar: Bei Wechsel von außertariflicher Vergütung, Auslandstätigkeit oder Praxis-Tätigkeit lassen sich häufig 1-2 Stufen anrechnen — Differenz pro Stufe 320 € – 620 € brutto/Monat.
Außerdem verhandelbar: Übertarifliche Stufe (Stufe + 1) bei Bewerbermangel im Fach oder am Standort. Auf dem Land regelmäßig erfolgreich.
Mission Personal verhandelt für unsere Wechselkandidaten durchschnittlich +11% Brutto gegenüber Erstangebot — mit konkreten Marktdaten aus 2.600+ Besetzungen.
Übertariflich verdienen — die Wege
Der Tarif ist die Untergrenze, nicht die Decke. Drei Hebel funktionieren regelmäßig:
1. Funktionszulagen für besondere Verantwortung (Schmerztherapie, OP-Koordination, Hygiene) — 200 € – 1.200 €/Monat. 2. Sondervereinbarung übertariflich mit schriftlicher Vereinbarung — meist 5-15% Aufschlag, vor allem in unbeliebten Fächern (Geriatrie, Pathologie, Psychiatrie) und ländlichen Regionen. 3. Standort-Zulage bei strukturschwachen Regionen: 300 € – 1.500 €/Monat.
Wer wechselt, sollte alle drei Hebel parallel verhandeln — nicht nacheinander.
Häufige Fragen
Was ist TV-Ärzte VKA?
Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern in Deutschland. Vereinbart zwischen Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Regelt Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Bereitschaftsdienste.
Wo gilt der TV-Ärzte VKA?
An allen kommunalen Krankenhäusern in Deutschland — außer Hessen, das einen eigenen Tarif TV-H hat. Universitätskliniken haben TV-Ärzte TdL, konfessionelle Häuser AVR Caritas oder AVR Diakonie, Privatkonzerne meist Haustarife.
Wie hoch ist der Einstieg nach TV-Ärzte VKA?
5.622 € brutto pro Monat (Stufe 1) für Assistenzärzte im ersten Berufsjahr. Mit Bereitschaftsdiensten 7.500 € – 8.500 €.
Wann steige ich in die nächste Tarifstufe auf?
Automatisch nach 1, 4, 6, 7 und 8 Jahren ärztlicher Tätigkeit (für Stufen 2-6 in Ä1). In Ä2: nach 4, 7, 9 und 13 Jahren. Berufserfahrung bei Klinikwechsel wird angerechnet — sauber über Tätigkeitsbescheinigung dokumentieren.
Wie wird Bereitschaftsdienst vergütet?
Drei Stufen nach Belastungsanteil: Stufe I (60% Stundenentgelt), Stufe II (75%), Stufe III (90%). Plus Zuschläge für Nacht (15%), Sonntag (25%), Feiertag (35%). Pro Monat üblich: 4-7 Bereitschaftsdienste, das bedeutet 1.500 € – 3.500 € zusätzliches Brutto.
Kann man übertariflich verhandeln?
Ja, auf drei Wegen: (1) Funktionszulagen für Spezialaufgaben — 200 € – 1.200 €/Monat. (2) Sondervereinbarung übertariflich, vor allem in unbeliebten Fächern und auf dem Land — 5-15% Aufschlag. (3) Standort-Zulage in strukturschwachen Regionen. Mission Personal verhandelt diese Hebel routiniert für unsere Kandidaten.
Wann wird der Tarif TV-Ärzte VKA wieder angepasst?
Typischerweise jährlich zum 01.04. nach den Tarifverhandlungen zwischen Marburger Bund und VKA im 1. Quartal. Letzte Anpassung: 2,5% rückwirkend zum 01.04.2026 (geschätzt).


